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Wiederholungsgefahr trotz urheberrechtlicher Unterlassungsverpflichtung

IT-Recht JudikaturLauterkeitsrechtBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2009/5jusIT 2009, 13 Heft 1 v. 18.2.2009

UWG: §§ 7, 14

ZPO § 405

1. Eine Unterlassungsverpflichtung auf ausschließlich urheberrechtlicher Grundlage stellt nicht sicher, dass die beanstandeten Aussagen nicht auf andere Weise verwendet werden.

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