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Kurioses & Wissenswertes

Kurioses & WissenswertesjusIT 2008/72jusIT 2008, 162 Heft 4 v. 29.8.2008

DCSR erstmals vor deutschem Gericht eingesetzt

Das Schweizer Institut für digitale Tatortrekonstruktion - ein aus Gerichtsmedizinern, Juristen und Informatikern gebildetes Team, das seine Arbeit auch wissenschaftlicher Kritik unterzieht - entwickelte mit der "Digital Crime Scene Reconstruction" (DCSR) ein IKT-unterstütztes Verfahren, bei dem durch Integration aller Informationen zum Tatort ein virtuelles Modell des Tathergangs errechnet wird. Dazu wird der Tatort mit einem Laserscanner abgetastet und aus den Daten ein 3D-Modell generiert, in das sämtliche Tatortspuren eingearbeitet werden. Nun wurde DCSR in Deutschland zum ersten Mal vor dem Münchener Strafgericht in einem Mordfall verwendet. Die Aufnahme vor Gericht war allerdings eher zurückhaltend. Da der federführend beteiligte Wissenschaftler Dr. med. G. Sasse zugeben musste, dass damit zwar "Hinweise" aber keine "Beweise" geliefert werden könnten, wurde das Verfahren letztlich nur als Privatgutachten zugelassen.

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