1. Ist ein Vertrag, mit dem der Inhaber eines Immaterialgüterrechts seinem Vertragspartner das Recht zur Nutzung dieses Rechts einräumt (Lizenzvertrag), ein Vertrag über die "Erbringung von Dienstleistungen" im Sinn von Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO?
2. Bei Bejahung von Frage 1: