Auf etwas mehr als 1300 Seiten zeichnet Ullrich, in der zweiten Auflage von Lejeune unterstützt, ein Phänomen, das eigentlich (noch) nicht existiert: Den internationalen Softwarevertrag. Tatsächlich - und das macht das Werk umgehend deutlich - ist die aktuelle Situation durchaus von territorialen Ansätzen geprägt. So zeigt sich das Buch zweigeteilt: Während Teil I der Arbeit gut 500 Seiten dem deutschen Softwarerecht (allerdings schon hier mit Blick auf den internationalen Kontext) widmet, behandelt Teil II die Rechtslage in 14 Ländern, von China bis zu den USA.