Der rasante Siegeszug des Internet ließ auch den Bildungssektor nicht unberührt. E-Learning ist mittlerweile in aller Munde und etabliert sich - nicht zuletzt wegen mehrerer Förderungsmaßnahmen auf EU-Ebene - zunehmend auch im Bereich der universitären Lehre. Kaum ein Lehrender kommt noch umhin, ergänzend zu den herkömmlichen Präsenzveranstaltungen auch digitale Lernressourcen in webbasierten Lernplattformen anzubieten. E-Learning bietet freilich nicht nur Vorteile, sondern hat auch eine Schattenseite: So besteht die Gefahr, dass durch die Einbindung fremder Werke in die eigenen E-Learning-Angebote Urheberrechte Dritter verletzt werden. Für den Ersteller stellt sich damit regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang er rechtmäßig auf fremde Werke zurückgreifen kann (auch wenn hier in der Praxis mit dem geistigen Eigentum anderer häufig noch sehr sorglos umgegangen wird).