§ 19 Abs 2 EStG 1988
Im Jahr 2014 wurden Zahlungen iHv insgesamt 22.345,46 € der Kreditkarte des Revisionswerbers angelastet, jedoch bis zum Ende des Jahres 2014 weder vom Bankkonto des Revisionswerbers abgebucht noch sonst beglichen. Strittig ist, ob, wie der Revisionswerber vorbringt, dennoch bereits im Jahr 2014 von einem Abfluss der geleisteten Beträge iSd § 19 Abs 2

