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§ 208a StGB zum Nachteil eines fiktiven 12-jährigen Opfers – bloß relativ untauglicher Versuch

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2026/27JSt 2026, 220 Heft 3 v. 7.9.2026

§ 15 StGB, § 208a StGB

OLG Linz, 05.06.2026, 9 Bs 117/26h

Auszug aus Sachverhalt und Entscheidungsgründen

Laut der (...) Verdachtslage habe A.C. im Februar 2026 einer unmündigen Person in der Absicht, an ihr eine strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207a Abs 1 Z 1 StGB zu begehen, im Wege der Telekommunikation bzw unter Verwendung eines Computersystems ein persönliches Treffen vorgeschlagen oder ein solches mit ihr zu vereinbaren versucht, indem er im Zuge von Nachrichten über das soziale Medium „N.N.“ mit der (bereits) 14-jährigen G.H., welche sich ihm gegenüber als 13- bzw 12-jähriges Mädchen ausgab, ein persönliches Treffen vereinbaren wollte, um mit ihr in weiterer Folge (va auch sexuell) „zusammen zu sein“. (... Es) fallen in den Schutzbereich von § 208a StGB ausschließlich Unmündige (§ 74 Abs 1 Z 1 StPO; Philipp in WK2 StGB § 208a Rz 2), sodass mit Blick auf das die Mündigkeitsgrenze überschreitende tatsächliche Alter der G.H. allenfalls – bei Verdacht eines (irrtümlich) auf die Unmündigkeit der Chatpartnerin (...) gerichteten Vorsatzes – nur von einem relativ untauglichen (vgl 13 Os 63/97; Hinterhofer, SbgK § 206 Rz 53; Kienapfel/Schmoller BT III2 §§ 206-207 Rz 43) Versuch ausgegangen werden kann.

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