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Kein Anfangsverdacht bei Online-Handlungen eines einschlägig vorbestraften Sexualstraftäters

JudikaturAllgemeines StrafrechtJohannes OberlaberJSt-Slg 2026/26JSt 2026, 218 Heft 3 v. 7.9.2026

§ 207a StGB, § 208a StGB, § 1 StPO, § 115f StPO, § 119 StPO

Ein einschlägig vorbestrafter und rückfallgefährdeter knapp 60-jähriger Beschuldigter gibt sich im Chat mit einer vermeintlich Unmündigen als 19-Jähriger aus, fordert ua (nicht einschlägige) Fotos und schreibt: „meine letzte Freundin war 13 und die hat viel gemacht (samt Feuer-Emoji)“ – kein Anfangsverdacht einer Straftat.

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