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(Kein) Verschlechterungsverbot bei Weisungen nach § 26 Abs 2 erster Satz FinStrG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2023/35JSt 2023, 469 Heft 5 v. 9.10.2023

§ 26 Abs 2 FinStrG, § 290 Abs 2 StPO

Das ausdrücklich den Vergleich der durch Urteil verhängten Strafen ansprechende Verschlechterungsverbot des § 290 Abs 2 StPO (hier iVm § 195 Abs 1 FinStrG) gilt in Bezug auf nach § 26 Abs 2 erster Satz FinStrG (zwingend) zu erteilende Weisungen nicht.

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