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Wirkung eines Rechtsmittelverzichts

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2023/67JSt 2023, 467 Heft 5 v. 9.10.2023

§ 108 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG

Die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts bei einer Ordnungsstrafverfügung bewirkt deren Rechtswirksamkeit.

Seite 467


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