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Zur Gewerbsmäßigkeitsqualifikation in § 28a Abs 2 Z 1 SMG

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2023/5JSt 2023, 6 Heft 1, Newsletter VÖStV v. 2.3.2023

OGH, 27.09.2022, 11 Os 84/22w

In dem hier relevanten Teil der Entscheidung hält der OGH fest:

„[1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * U* im zweiten Rechtsgang (zum ersten vgl 11 Os 19/22m) unter verfehlter (RIS-Justiz RS0098685, RS0100041 [T5, T11, T12]; Lendl, WK-StPO § 260 Rz 33), aber prozessual bedeutungsloser Wiederholung des im ersten Rechtsgang rechtskräftig gewordenen Schuldspruchs zu II des Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 21. Dezember 2021, GZ 61 Hv 106/21k-63, des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 2 Z 1 SMG (I) schuldig erkannt.

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