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Verkauf „harter“ Drogen ist kein Erschwerungsgrund

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2023/3JSt 2023, 6 Heft 1, Newsletter VÖStV v. 2.3.2023

OGH, 18.08.2022, 12 Os 55/22p

Ein in der Praxis wiederholt vorkommender Rechtsfehler wird hier neuerlich durch den OGH angesprochen:

„[5] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten B* überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass das Schöffengericht bei der Zumessung der über K* W* verhängten Freiheitsstrafe gegen das Doppelverwertungsverbot verstoßen hat (§ 290 Abs 1 iVm § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO). Es führte nämlich als besonderen Erschwerungsgrund „die Weitergabe von harten Drogen (Cocain)“ an (US 23).

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