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Verfall und Zuordnung zu den einzelnen schuldig Gesprochenen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/60JSt 2022, 490 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 17 FinStrG

Im FinStrG stellt der Verfall – wie im Übrigen schon aus der Überschrift zu § 17 FinStrG sowie dem Wortlaut des § 17 Abs 1 FinStrG hervorgeht – eine (Neben-)Strafe dar. Als solche muss er einzelnen schuldig Gesprochenen konkret zugeordnet werden.

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