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Der Verfall ist keine Strafe – Anwendung §§ 43 ff StGB ausgeschlossen

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/59JSt 2022, 490 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 20a StGB, § 43 StGB, § 44 StGB, § 45 StGB

Der Verfall ist keine (Schuld voraussetzende) Strafe, sondern eine vermögensrechtliche Maßnahme eigener Art, sodass eine Anwendung der §§ 43 ff StGB von vornherein nicht in Betracht kommt.

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