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Befangenheit

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/60JSt 2022, 485 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 17 Abs 2 Z 1 StVG, § 7 AVG, § 43 StPO

Weder die Fällung für den Antragsteller nachteiliger Entscheidungen kann eine Befangenheit begründen, noch die Erstattung einer Strafanzeige strafbaren Verhaltens ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände.

Seite 485


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