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Unterbrechung der Unterbringung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/59JSt 2022, 485 Heft 5 v. 17.10.2022

§ 166 Z 2 1. Satz StVG

Gem § 166 Z 2 1. Satz StVG darf eine Unterbrechung der Unterbringung nur gewährt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Untergebrachte während der Zeit der Unterbrechung keine gerichtlich strafbare Handlung begehen wird. Es wird nicht verlangt, dass die Gefährlichkeit mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

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