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Zuständigkeit des Vollzugssenats (1)
Amtssprache, Übersetzung (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2022/35JSt 2022, 277 Heft 3 v. 9.6.2022

§ 119 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG

Den Vollzugssenat gem § 16 Abs 3 StVG trifft eine Entscheidungspflicht hinsichtlich Beschwerden über Verletzung subjektiver Rechte durch Entscheidungen oder Anordnungen des Anstaltsleiters, Verletzung subjektiver Rechte durch ein Verhalten des Anstaltsleiters und Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Anstaltsleiter. (1)

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