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Strafrahmen muss nicht zahlenmäßig im Urteil bezeichnet werden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2022/21JSt 2022, 186 Heft 2 v. 13.4.2022

§ 270 Abs 2 StPO

Unter dem Aspekt des § 270 Abs 2 StPO ist es nicht erforderlich, dass jener Strafrahmen, von dem das Gericht ausging, im Urteil zahlenmäßig bezeichnet wird.

OGH, 07.06.2021, 13 Os 39/21s
(RS0133691)

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