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Säumnisbeschwerde

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/71JSt 2019, 575 Heft 6 v. 15.11.2019

§ 121c StVG

Eine Säumnisbeschwerde kann nur von demjenigen erhoben werden, der behauptet, durch die Säumnis in seinen (subjektiv-öffentlich) Rechten verletzt zu sein.

OLG Wien, 21.08.2019, 132 Bs 272/19x

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