§ 20 StVG, § 21 StVG, § 24 StVG
Es besteht kein subjektiv-öffentliches Recht der Strafgefangenen auf die Gewährung eines Internetzugangs.
LG Linz, 24.05.2019, 21 Bl 158/18m
§ 20 StVG, § 21 StVG, § 24 StVG
Es besteht kein subjektiv-öffentliches Recht der Strafgefangenen auf die Gewährung eines Internetzugangs.
LG Linz, 24.05.2019, 21 Bl 158/18m