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Elektronisch überwachter Hausarrest – geeignete Beschäftigung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/45JSt 2019, 364 Heft 4 v. 1.7.2019

§ 156b Abs 1 StVG, § 156c Abs 1 Z 2 lit b StVG

Hausarbeit ist, wenn diese nicht im Zusammenhang mit einer Pflegetätigkeit oder einer Kinderbetreuung steht, keine Beschäftigung im Sinne einer der Wiedereingliederung dienenden Tätigkeit.

OLG Wien, 27.05.2019, 132 Bs 142/19f

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