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Zum Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO

AufsätzeRainer NimmervollJSt 2018, 5 Heft 1 v. 1.1.2018

Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem § 173 Abs 2 Z 3 lit b StPO wird in der Praxis mitunter recht uneinheitlich gehandhabt. Auch im wissenschaftlichen Diskurs führt er – entgegen seiner überragenden praktischen Bedeutung – ein Schattendasein, weshalb er im Folgenden einer eingehenden Erörterung unterzogen werden soll.

Deskriptoren: Haftgrund; Tatbegehungsgefahr.

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