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Grundlegend Neues zum Suchtmittelstrafrecht

AufsätzeKlaus SchwaighoferJSt 2018, 9 Heft 1 v. 1.1.2018

Der Titel dieses Beitrags entspricht der Schlagzeile auf der Homepage des OGH11http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/grundlegend-neues-zum-suchtmittelstrafrecht/ anlässlich der Entscheidung des verstärkten Senats vom 15.11.2017, 12 Os 21/17f.22Abgedruckt in diesem Heft JSt-Slg 2018/6, 59. Die Entscheidung hat tatsächlich positive Änderungen der Rechtsprechung gebracht, mag die Überschrift auch ein wenig übertrieben erscheinen: Die erste Neuerung betrifft die berühmt-berüchtigte „Abtrennungsjudikatur“: ein mittlerweile sattsam bekannter Begriff, der sogar vom OGH selbst verwendet wird (dazu 1.). Bei der zweiten Neuerung geht es um die Zulässigkeit des Strafaufschubs nach § 39 SMG, wobei diese Frage mit einer Spezialität der OGH-Judikatur, nämlich der Unterscheidung zwischen strafsatz- und strafrahmenändernden Vorschriften, verknüpft wird (dazu 2.).

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