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Die Grundsätze des § 5 Z 11 JGG sind auch bei der Zusammenrechnung von Mengen im Suchtmittelbereich anzuwenden

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/74JSt 2017, 495 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 5 Z 11 JGG

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