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Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2017/52JSt 2017, 487 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 156c Abs 1 Z 1 StVG

Die sinngemäße Anwendung des § 152 StVG bezieht sich nicht auf den Stichtag für die bedingte Entlassung. Mit dem „in Betracht kommenden Zeitpunkt“ ist jener Zeitpunkt gemeint, zu dem der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests frühestens angetreten werden kann.

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