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Nur der tatsächlich rechtswidrig erlangte Vermögenswert ist beim Verfall abzunehmen – keine Solidarhaftung der Angeklagten

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/49JSt 2015, 376 Heft 4 v. 1.7.2015

StGB § 20, StPO § 281 Abs 1 Z 11

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