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Mehrere verleumndnerische Vorwürfe in einer Vernehmung bilden nur eine strafbare Handlung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/46JSt 2015, 375 Heft 4 v. 1.7.2015

StGB § 297 Abs 1

Werden im Rahmen einer Vernehmung mehrere Vorwürfe gegen eine Person erhoben, wird dadurch lediglich eine als Verleumdung straf bare Handlung begründet. Dabei kommt der zweite Strafsatz des § 297 Abs 1 StGB dann zur Anwendung, wenn zumindest eine der fälschlich angelasteten Handlungen mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.

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