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Amtsmissbrauch auch bei Nichterfüllung einer Handlungspflicht

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/45JSt 2015, 375 Heft 4 v. 1.7.2015

StGB § 2, StGB § 302

Räumt das Gesetz einem Beamten Befugnis ein und verpflichtet es ihn zu einem bestimmten Handeln, schreibt es also vor, in welcher Weise der Beamte diese Befugnis (aktiv) auszuüben hat, kann ein tatbildlicher (also vorsätzlicher) Fehlgebrauch gerade auch in der Nichterfüllung dieser Handlungspflichten liegen.

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