vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein Ausspruch nach § 266 Abs 1 StPO hindert eine Frontdoor-Bewilligung des elektronisch überwachten Hausarrests

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2015/53JSt 2015, 373 Heft 4 v. 1.7.2015

StPO § 266 Abs 1

Ein gerichtlicher Ausspruch nach § 266 Abs 1 StPO hat zur Folge, dass der elektronisch überwachte Hausarrest nicht vor dem Verbüßen einer Mindeststrafzeit in der Anstalt in Betracht kommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!