SMG § 27 Abs 1, StGB § 12, StGB § 80, ARHG § 11, EuAlÜbk Art 2
Das Überlassen einer Wohnung zum Zwecke des „ungestörten Suchtgiftkonsums“ durch andere begründet keine gerichtlich strafbare Handlung nach § 27 Abs 1 SMG.
SMG § 27 Abs 1, StGB § 12, StGB § 80, ARHG § 11, EuAlÜbk Art 2
Das Überlassen einer Wohnung zum Zwecke des „ungestörten Suchtgiftkonsums“ durch andere begründet keine gerichtlich strafbare Handlung nach § 27 Abs 1 SMG.