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Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Deutschland) im Strafverfahren gegen Piotr Kossowski, eingereicht am 4.11.2014, C-486/14

JudikaturEuGH – Anhängige VerfahrenFritz ZederJSt-EuGH 2015/2JSt 2015, 273 Heft 3 v. 1.5.2015

1. Gelten die von den Vertragsparteien bei der Ratifikation des SDÜ erklärten Vorbehalte nach Art 55 Abs 1 lit a SDÜ – namentlich der von der Bundesrepublik Deutschland bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärte Vorbehalt zu a), nicht an Art 54 SDÜ gebunden zu sein, „wenn die Tat, die dem ausländischen Urteil zugrunde lag, ganz oder teilweise in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurde ...“ – nach der Überführung des Schengen-Besitzstandes in den Rechtsrahmen der Union durch das Schengen-Protokoll zum Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997, beibehalten durch das Schengen Protokoll zum Vertrag von Lissabon fort; handelt es sich bei diesen Ausnahmen um verhältnismäßige Einschränkungen von Art 50 GRC im Sinne von Art 52 Abs 1 GRC?

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