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Ablehnung der Zuständigkeit im BGVerfahren nicht durch Beschluss.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/36JSt 2015, 272 Heft 3 v. 1.5.2015

StPO § 38, StPO § 485 Abs 1 Z 1

Bezweifelt der Einzelrichter des Bezirksgerichts seine örtliche Zuständigkeit, so hat er mangels einer § 485 Abs 1 Z 1 StPO vergleichbaren Vorschrift seine Zuständigkeit nicht mittels anfechtbarem Beschluss abzulehnen, sondern das Verfahren in jeder Lage an das seiner Ansicht nach örtlich zuständige Gericht zu überweisen.

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