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Bestechlichkeit und Vorteilsannahme Begriff der Befugnis

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2015/32JSt 2015, 252 Heft 3 v. 1.5.2015

StGB § 304, StGB § 305, StGB § 302

Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von

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