„Ist elektronisch überwachter Hausarrest überhaupt noch Strafe?“, oder: „Ist die ‚Fußfessel’ ein Privileg gut betuchter Prominenter?“ – Die mediale Berichterstattung prägt in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass die „Fußfessel“ eine privilegierte Gesellschaftsschicht begünstigt. In diesem Beitrag soll dem außergewöhnlichen Phänomen nachgegangen werden, warum Strafgefangene in der Vollzugslockerung des Freigangs die Haftverbüßung im Gefängnis attraktiver bewerten als die „relative Freiheit“ in der elektronischen Überwachung.