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Auslieferung zur Strafvollstreckung an Russland; Recht auf Privat- und Familienleben; Unverhältnismäßigkeit der Auslieferung; Härteklausel; fair trial

JudikaturAllgemeines StrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2015/26JSt 2015, 238 Heft 3 v. 1.5.2015

EuAlÜbk, EMRK Art 6, EMRK Art 8, ARHG § 22

Grundsätze des zwingenden Völkerrechts, wie zB die Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK), sind auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu prüfen und beschränken gegebenenfalls vertragliche Auslieferungspflichten.

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