Cybermobbing ist ein Phänomen, das mit der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke in den Blickpunkt des Strafrechts gerückt ist. Die Diskussionen um einen eigenen Cybermobbing-Straftatbestand haben schließlich im Rahmen der StGB-Reform „StGB 2015“ zu einem Vorschlag im Ministerialentwurf zum StRÄG 2015 geführt. Der folgende Beitrag setzt sich mit der grundsätzlichen Strafwürdigkeit von Cybermobbing sowie mit dem konkret vorgeschlagenen Tatbestand auseinander.