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Ablehnung eines Ausgangsansuchens wegen Missbrauchsgefahr

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2015/23JSt 2015, 152 Heft 2 v. 1.3.2015

StVG § 99a

Der mehrfache Missbrauch von Vollzugslockerungen in der Vergangenheit kann zur Begründung einer ablehnenden Entscheidung über ein neuerliches Ansuchen um Vollzugslockerungen (hier: Ausgang nach § 99a StVG) herangezogen werden.

LG Linz, 31.10.2014, 21 Bl 110/14x

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