SMG § 27 Abs 1 Z 2, SMG § 27 Abs 3
Das Vergehen nach § 27 Abs 1 Z 2 SMG (Anbau von Cannabispflanzen zum Zweck der Suchtgiftgewinnung) verlangt den zumindest bedingten Vorsatz, dass daraus Suchtgift gewonnen wird. Dieser Vorsatz kann auch darauf gerichtet sein, dass ein anderer aus den angebauten Cannabispflanzen Suchtgift gewinnt.