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Absolvierung einer Kampfausbildung in Syrien; finanzielle Unterstützung des „IS – Islamic State“

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2015/18JSt 2015, 144 Heft 2 v. 1.3.2015

StGB § 278b Abs 2, StGB § 278 Abs 3, StPO § 173 Abs 2, GRBG § 3, GRBG § 10

Die Absolvierung einer Waffen- und Kampfausbildung samt der Teilnahme an Kampfhandlungen sowie die finanzielle Unterstützung durch Überweisung eines Geldbetrags stellen geradezu typische, eine terroristische Vereinigung fördernde Handlungen iS des § 278b Abs 2 iVm § 278 Abs 3 StGB dar.

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