StGB § 278b Abs 2, StGB § 278 Abs 3, StPO § 173 Abs 2, GRBG § 3, GRBG § 10
Die Absolvierung einer Waffen- und Kampfausbildung samt der Teilnahme an Kampfhandlungen sowie die finanzielle Unterstützung durch Überweisung eines Geldbetrags stellen geradezu typische, eine terroristische Vereinigung fördernde Handlungen iS des § 278b Abs 2 iVm § 278 Abs 3 StGB dar.