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Ausreise aus Österreich zwecks Unterstützung des „IS – Islamic State“

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2015/17JSt 2015, 143 Heft 2 v. 1.3.2015

StGB § 278b Abs 2, StGB § 278 Abs 3, StPO § 173 Abs 2, GRBG § 3, GRBG § 10

Die Kontaktaufnahme mit einer Person, welche Mitglieder für den IS anwirbt, sowie der organisierte Zusam

menschluss zu einer Reisegruppe mit dem Ziel der Teilnahme an medial verfolgbaren und international verpönten Kampfhandlungen sind iS vollendeter Tatbegehung Aktivitäten, die iS des § 278b Abs 2 iVm § 278 Abs 3 StGB die Ziele der Vereinigung und deren Handlungen fördern.

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