StGB § 278b Abs 2, StGB § 278 Abs 3, StPO § 173 Abs 2, GRBG § 3, GRBG § 10
Die Kontaktaufnahme mit einer Person, welche Mitglieder für den IS anwirbt, sowie der organisierte Zusam
menschluss zu einer Reisegruppe mit dem Ziel der Teilnahme an medial verfolgbaren und international verpönten Kampfhandlungen sind iS vollendeter Tatbegehung Aktivitäten, die iS des § 278b Abs 2 iVm § 278 Abs 3 StGB die Ziele der Vereinigung und deren Handlungen fördern.