Mit 1.12.2014 – fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – ist die Übergangsperiode ausgelaufen. Der Beitrag stellt jene Änderungen vor, die dies mit sich bringt; vor allem die Möglichkeit zu Vertragsverletzungsverfahren und die neue Rechtsstellung des Vereinigten Königreichs. Zusammengefasst werden auch die weiter bestehenden Besonderheiten des Legislativverfahrens im Straf- und Polizeirecht.