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Normalität und ein Sonderfall: Nach dem Ende der Übergangsperiode

AufsätzeEuropastrafrecht AktuellFritz ZederJSt 2015, 126 Heft 2 v. 1.3.2015

Mit 1.12.2014 – fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon – ist die Übergangsperiode ausgelaufen. Der Beitrag stellt jene Änderungen vor, die dies mit sich bringt; vor allem die Möglichkeit zu Vertragsverletzungsverfahren und die neue Rechtsstellung des Vereinigten Königreichs. Zusammengefasst werden auch die weiter bestehenden Besonderheiten des Legislativverfahrens im Straf- und Polizeirecht.

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