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„Legalize it?“ Bericht zur Podiumsdiskussion

AufsätzeStrafvollzug und KriminologieIrene SteinbergerJSt 2015, 131 Heft 2 v. 1.3.2015

„Der Bürger hat das Recht, Drogen zu konsumieren, solange er [damit] niemand anderen schädigt.“11http://www.zdf.de/frontal-21/verbot-von-hanf-31470554.html (17.12.2014; 10:00). Mit diesem Zitat von Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Professor emeritus für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen und Sprecher des Schildower Kreises, eröffnete Ass.-Prof. Mag. Dr. Katharina Beclin als Moderatorin die von der Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie organisierte Podiumsdiskussion zur Frage der Entkriminalisierung beziehungsweise Legalisierung von Besitz und Weitergabe psychoaktiver Cannabisprodukte.

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