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Verfassungsrechtliche Bedenken des 17. Senates gegen § 126 StPO.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/12JSt 2015, 62 Heft 1 v. 1.2.2015

StPO § 126, EMRK Art 6

Der erkennende Senat hegt gegen das System der Sachverständigenbestellung in Ermittlungs- und Hauptverfahren (insbesondere gegen § 126 Abs 4 dritter Satz iVm Abs 2c und Abs 3 erster Halbsatz StPO) verfassungsrechtliche Bedenken.

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