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Verfassungsrechtliche Fragen zu § 126 StPO.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/11JSt 2015, 61 Heft 1 v. 1.2.2015

StPO § 6, EMRK Art 6

Die für das Hauptverfahren dem Gericht (formal) eingeräumte Entscheidungskompetenz (§ 126 Abs 3 zweiter Halbsatz StPO) ist in zweierlei Hinsicht beschränkt. Der Stattgebung eines nur mit dem dargestellten strukturellen

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