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Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes Wien als Vollzugssenat nach § 16a StVG zur Entscheidung - Anzuwendende Bestimmungen im Beschwerdeverfahren nach §§ 16 Abs 3, 16a StVG (1) sowie zur Rechtzeitigkeit einer an eine unzuständige Behörde adressierten Beschwerde (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2015/12JSt 2015, 55 Heft 1 v. 1.2.2015

StVG § 17, StVG § 120, StVG § 121a

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