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§ 181b Abs 1 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, Abs 2 ein Erfolgsdelikt

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/12JSt 2014, 71 Heft 1 v. 1.5.2014

StGB § 181b Abs 2

Der Grundtatbestand des § 181b StGB regelt ein abstraktes Gefährdungsdelikt, Abs 2 setzt hingegen tatsächlichen Erfolgseintritt voraus.

OGH, 02.07.2013, 13 Os 32/13z
(RS0129135)

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