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Der Befugnissmissbrauch beim Amtsmissbrauch muss direkt im inkriminierten Verfahren geschehen, nicht bloß im Vorfeld

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2014/11JSt 2014, 71 Heft 1 v. 1.5.2014

StGB § 302 Abs 1

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