Aus aktuellem Anlass soll in diesem Beitrag der Frage nachgegangen werden, wie Sachverständige bei der Präsentation ihres Gutachtens im Strafverfahren vorzugehen haben. Insbesondere soll geklärt werden, ob eine wertende Erörterung sich mit den Pflichten eines Sachverständigen vereinbaren lässt bzw wie mit einer solchen Gutachtenspräsentation im Verfahren umzugehen ist.