vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Thesenpapier

Strafverteidigung und Psyche11. Österreichischer StrafverteidigerInnentag — 15.RA Mag. Markus AbwerzgerJSt 2013, 16 Heft 1 v. 28.2.2013

Zunächst ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kommunikation und Interaktion zwischen dem Verteidiger und den weiteren agierenden Personen - Richter und Staatsanwalt - in einer Hauptverhandlung umfassendes Wissen und Informationen den gesamten Akt betreffend. Nur bei völliger Kenntnis des Aktes ist es dem Verteidiger auch möglich, die "richtigen" Fragen an den Angeklagten, die Zeugen oder den Sachverständigen zu stellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!